Journalismus„Bunte“ muss Gegendarstellung von Karl-Theodor zu Guttenberg veröffentlichen

Liebesbeweis vor dem Landgericht Offenburg: Karl-Theodor zu Guttenberg (li.), ehemaliger Verteidigungs- sowie zuvor Wirtschaftsminister, und Katherina Reiche, die aktuelle Bundesministerin für Wirtschaft und Energie.
Liebesbeweis vor dem Landgericht Offenburg: Karl-Theodor zu Guttenberg (li.), ehemaliger Verteidigungs- sowie zuvor Wirtschaftsminister, und Katherina Reiche, die aktuelle Bundesministerin für Wirtschaft und Energie. Sebastian Gollnow/Kay Nietfeld/dpa

Die „Bunte“ erklärte die Beziehung des früheren Verteidigungsministers und Katherina Reiche für beendet. Das Magazin muss dies nun auf seiner Titelseite berichtigen.

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Das Landgericht Offenburg hat den Burda-Verlag zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung von Karl-Theodor zu Guttenberg auf der Titelseite der Zeitschrift Bunte verurteilt. Anlass war eine Schlagzeile über dessen Beziehung zur amtierenden Wirtschaftsministerin Reiche in der Ausgabe vom 16. Juli 2026: „Katherina Reiche & Karl-Theodor zu Guttenberg: Liebes-Aus! Woran ihre Beziehung jetzt zerbrach“.

In der nächsten für den Druck noch nicht abgeschlossenen Ausgabe muss das Magazin nun mit großer Überschrift „Gegendarstellung“ Guttenbergs Klarstellung abdrucken: „In Bunte vom 16.07.2026 heißt es auf der Titelseite über mich: ‚Katherina Reiche & Karl-Theodor zu Guttenberg: Liebes-Aus! Woran ihre Beziehung jetzt zerbrach‘. Hierzu stelle ich fest: Meine Beziehung ist nicht zerbrochen.“

Das Gericht wertete die Berichterstattung als Tatsachenbehauptung. Eine Woche nach der ursprünglichen Veröffentlichung hatte die Bunte zwar bereits mit „Wir sind weiterhin ein Paar“ getitelt. Das genügte nach Auffassung der Kammer jedoch nicht, weil die spätere Veröffentlichung keinen ausreichenden Bezug zur ursprünglichen Titelseitenmeldung herstellte. Den juristischen Weg hatte Guttenberg über seinen Medienanwalt Christian Schertz verfolgt. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Burda-Verlag.

Korrekturhinweis: In einer früheren Version dieses Artikels haben wir in der Bildunterschrift fälschlicherweise das Landgericht Offenbach genannt. Richtig ist jedoch das Landgericht Offenburg als erkennendes Gericht.

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