Ende der EinspeisevergütungDarauf müssen künftige Solardach-Eigentümer achten

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Auf einem Dach eines Privathauses in Steinheim, Baden-Württemberg, installieren Handwerker eine PV Anlage (Aufnahme mit einer Drohne).
Auf einem Dach eines Privathauses in Steinheim, Baden-Württemberg, installieren Handwerker eine PV Anlage (Aufnahme mit einer Drohne). Bernd Weißbrod/dpa

Die Regierung will die Regeln für Dachsolar-Anlagen ändern. Die Einspeisevergütung ist dann bald Geschichte. Was ist genau geplant? Und lohnt sich die Investition in Photovoltaik noch?

Von Nakissa Salavati

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Dächer sind in Deutschland einer der wichtigsten Orte für die Energiewende. Denn hier entsteht im großen Stil Solarstrom, den nicht nur die Eigentümer des Hauses nutzen, sondern alle – nämlich dann, wenn der Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Für diese Einspeisung gibt es in Deutschland seit Jahrzehnten eine Vergütung, also einen Geldbetrag pro Kilowattstunde. Doch Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche bricht nun mit der Tradition. Ihre Argumente: Die PV-Module sind günstiger geworden und rechneten sich schon, wenn man den Strom selbst nutzt. Außerdem speisen die Anlagen ungesteuert ins Netz ein, wenn es längst überlastet ist. Große Anlagen müssen dann abgeschaltet und dafür entschädigt werden – während die Dachanlagen eine Einspeisevergütung erhalten. Der Staat zahlt doppelt.

Noch ist das neue Gesetz nicht in Kraft, aber die Regierung ist sich einig: Die bisherige Einspeisevergütung ist Geschichte, jedenfalls für neue Anlagen. Welche Regeln bald gelten und wie künftige Betreiber kalkulieren können: ein Überblick.

Was hat sich geändert?

Wer derzeit eine Solaranlage in Betrieb nimmt, kann gut kalkulieren: 20 Jahre lang bekommt man eine Einspeisevergütung zu einem festen Satz. In einem ersten Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sollte es von 2027 an für neue Anlagen gar keine Vergütung mehr geben. Die Koalition hat sich nun auf eine Übergangslösung geeinigt: Nur noch 36 Monate ab Inbetriebnahme gibt es Geld für den eingespeisten Strom. Anfangs sind es 5,2 Cent pro Kilowattstunde, dann sinkt dieser Wert alle sechs Monate um ein Prozent.

Zeitlich gestaffelt verringert sich außerdem der Kreis der Anlagen, für die es noch eine Vergütung gibt: 2027 gehören dazu noch alle Anlagen unter 50 Kilowatt Leistung (kW), ein Jahr später dann nur noch Anlagen unter 25 kW und von 2029 an sind es Anlagen unter sieben kW. 2031 schließlich gibt es für neue Anlagen keine Vergütung mehr. Nach der Übergangszahlung gilt: Entweder man verbraucht seinen Strom selbst – oder vermarktet ihn an der Börse.

Wie funktioniert Direktvermarktung?

Betreiber großer Solaranlagen verkaufen ihren Strom an der Börse, beziehungsweise nutzen einen Dienstleister, der dieses Geschäft übernimmt und sich dafür bezahlen lässt. Bisher ist der Markt solcher Dienstleister für kleine Anlagen aber sehr beschränkt. Martin Brandis, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale, sagt: „Die 36 Monate Übergangszeit sind wichtig, damit sich ein Markt für Dienstleister entwickeln kann. Ob das klappt, ist schwer abzusehen.“

Technisch ändere sich für Anlageneigentümer im günstigsten Fall nichts: Man meldet dem Netzbetreiber, der die Vergütung ausgezahlt hat, dass man in die Direktvermarktung wechselt. Der Dienstleister muss in der Regel, wie der Netzbetreiber, Zugriff auf Erzeugungsdaten und die Steuerung der Anlage haben. Voraussetzung sind für die Direktvermarktung eine Steuerbox und ein Smart Meter. Für Anlagen mit weniger Leistung als 25 Kilowatt gibt es zudem vier Jahre lang einen Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent auf jede vermarktete Kilowattstunde*.

Wann lohnt sich eine PV-Anlage dann noch?

Bisher konnte man recht einfach überschlagen, welchen finanziellen Vorteil die Anlage in den kommenden 20 Jahren bietet: Man kennt die jährliche Stromerzeugung, den Anteil, den man selbst verbraucht, einen durchschnittlichen Strompreis und die Einspeisevergütung – hochgerechnet konnte man daher ermitteln, wie viele Stromkosten man spart und ab wann diese Ersparnis die Investition übersteigt.

Von 2027 an gilt diese Rechnung nicht mehr: „Das Ende der Einspeisevergütung ist ein harter Bruch“, sagt Brandis. „Für private Haushalte heißt das: Die Kalkulation der Investition ist viel schwieriger geworden.“ Nach 36 Monaten mache sich noch keine Anlage bezahlt. Es sei über einen längeren Zeitraum praktisch nicht vorherzusagen, wie sich die Marktpreise entwickeln und was die Direktvermarktung einbringt. Normalerweise speist man außerdem genau dann ein, wenn große Anlagen ebenfalls Strom liefern, etwa mittags. Dann sind die Preise niedrig oder sogar negativ. Der Dienstleister könnte dann immerhin – wenn vertraglich festgelegt – die Anlage abregeln.

Grundsätzlich gilt von 2027 an: Je mehr Strom man selbst verbrauchen kann, desto lohnender. Die neue Regelung könnte auch ein Anreiz sein, überschüssigen Strom an Nachbarn, Freunde oder Familie abzugeben, meint Brandis. Das sogenannte Energy Sharing ist zwar bereits rechtlich möglich, bisher nutzen aber nur wenige Haushalte die Möglichkeit, Strom mit anderen zu teilen.

Braucht man einen Speicher?

Erhöhen kann man Verbrauch des eigenen Stroms, wenn man ihn in einer Batterie zwischenspeichert. Allerdings, sagt Brandis, „sind die Speicher oft überdimensioniert. Man sollte darauf achten, dass man nicht Kapazität kauft, die man nie benötigt.“ Um die Speichergröße herauszufinden, ist der eigene jährliche Strombedarf ausschlaggebend. Die ungefähr benötigte nutzbare Batteriekapazität ergibt sich, indem der Strombedarf durch 1000 geteilt wird. Verbraucht man zum Beispiel 4000 Kilowattstunden Strom, ist ein Speicher mit einer nutzbaren Kapazität von ungefähr vier Kilowattstunden passend. Je Kilowattstunde Kapazität müsse man mit Kosten von 500 bis 1000 Euro rechnen, meint Brandis. In dem Beispiel wären es dann 3000 bis 4000 Euro für die Batterie.

Sollte man noch schnell eine Anlage installieren?

Diesen Gedanken haben offenbar gerade viele: Der Bundesverband des Solarhandwerks berichtet von einer deutlich steigenden Nachfrage. Der Verband rät, sollte man eine Anlage planen, umgehend bei einem Fachbetrieb anzufragen und sich nur auf etablierte Anbieter zu verlassen. Verbrauchschützer Brandis warnt davor, nun unbedacht und schnell zu handeln: „Man sollte die normale Sorgfalt walten lassen, informiert in ein Gespräch gehen und keine überteuerten Angebote eingehen.“

*Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes hieß es, den Bonus für die Direktvermarktung gebe es zwei Jahre lang. Korrekt sind vier Jahre.

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