RechtskolumneHausordnung: Wie können Wohnungseigentümer Konflikten vorbeugen?
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- Wohnungseigentümergemeinschaften können individuellere und strengere Hausordnungsregeln festlegen, als es bei Mietshäusern üblich ist. Das kann zu Konflikten führen, wenn einzelne Eigentümer ihre jeweilige Wohnung vermieten.
- Vermietende Eigentümer dürfen keine Regelungen mit Mietern treffen, die im Widerspruch zur Hausordnung der Eigentümergemeinschaft stehen.
- Ein absolutes Tierhaltungsverbot in Hausordnungen ist unwirksam, aber WEGs können in sogenannten Vereinbarungen Hunde- und Katzenhaltung verbieten.
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Mehr Feedback gebenFür die Hausordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft gelten einige Besonderheiten. Kompliziert kann es vor allem dann werden, wenn Eigentümer ihre Wohnung vermieten.
Wenn Ältere und Jüngere, Singles und Familien unter einem Dach leben, braucht es Regeln, damit die Bewohner gut miteinander klarkommen. Sprich, eine Hausordnung muss her. Deren Vorschriften sollten für alle verständlich sein. Sie legt etwa fest, welche Ruhezeiten gelten und wie man sich im Gemeinschaftsgarten zu verhalten hat.
Hausordnungen gibt es in Mietshäusern genauso wie in Wohnanlagen, die einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehören. Für Letztere gelten einige Besonderheiten. WEGs können die Hausordnung in ihrer Gemeinschaftsordnung verankern. In dem Fall kann das Regelwerk nur dann geändert werden, wenn alle Eigentümer zustimmen. Meist wird über die Hausordnung jedoch auf der Eigentümerversammlung entschieden. Für ein positives Votum genügt die einfache Mehrheit. Ebenso für Änderungen der Hausordnung im Nachhinein.
Die Regeln der Hausordnung in der WEG sind zunächst einmal nur für deren Mitglieder verbindlich. Das Regelwerk gilt nicht automatisch für Mieter. Nur dann, wenn die Hausordnung als Bestandteil des Mietvertrags vom Mieter und dem vermietenden Eigentümer unterzeichnet wurde. Der WEG steht frei, welche Themen sie in dieses Regelwerk aufnimmt. Zugleich muss sie jedoch Rücksicht auf bestimmte rechtliche Vorgaben nehmen, etwa auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere auf das Mietrecht.

Rechtskolumne:Was darf in der Hausordnung stehen?
Wenn viele Menschen unter einem Dach wohnen, braucht es Regeln fürs Zusammenleben. Doch oft stehen Vorschriften in der Hausordnung, die unzulässig sind. Was erlaubt ist und was nicht.
Eigentümergemeinschaften können individuellere und strengere Regeln formulieren, als es bei Hausordnungen für Mietshäuser üblich ist. Das kann zu Konflikten führen, sobald WEG-Mitglieder ihre Wohnung vermieten; in bestimmten Situationen können Mieter Schadenersatzansprüche geltend machen. „Der vermietende Eigentümer darf keine Regelung mit seinem Mieter treffen, die im Widerspruch zur Hausordnung der Eigentümergemeinschaft steht“, betont Sandra von Möller, Vorständin des Vereins Wohnen im Eigentum. Ein Beispiel: Die WEG darf festlegen, dass im Bereich der Wohnanlage nur Elektrogrillgeräte zu verwenden sind. Darüber dürfe sich der Vermieter nicht hinwegsetzen, indem er es seinem Mieter erlaubt, auf dem Holzkohlegrill Würstchen zu brutzeln.

