RechtskolumneNeue Regeln für Feuerlöscher
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- Ab 23. Oktober 2026 dürfen Feuerlöscher mit PFAS-haltigen Löschschäumen in der EU nicht mehr verkauft werden.
- PFAS sind gesundheitsschädliche Ewigkeitschemikalien, die das Immunsystem schädigen und die kindliche Entwicklung beeinträchtigen können.
- Bestehende Schaumfeuerlöscher, die PFAS enthalten, dürfen noch bis 2028 verwendet. Sie müssen jedoch bis 2030 endgültig aus dem Verkehr gezogen werden.
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Mehr Feedback gebenGeräte mit Löschschäumen, die sogenannte Ewigkeitschemikalien enthalten, dürfen von Herbst an nicht mehr verkauft werden. Was sind die Alternativen?
Von Johanna Pfund
Es mag überraschen, doch tatsächlich muss sich niemand einen Feuerlöscher für seinen privaten Haushalt kaufen. Es gibt keine Pflicht dazu, kein Gesetz, das dies vorschreibt. Aber ehrlich, es schadet auch nicht, einen in der Ecke zu deponieren. Wer das bereits getan hat, sollte sich allerdings sein Exemplar genauer ansehen: Von Herbst an gelten in der EU neue Regeln.
Geräte mit Löschschäumen, die sogenannte PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) enthalten, dürfen vom 23. Oktober 2026 an nicht mehr verkauft werden. Man erkennt sie etwa am Typenschild FFFP. Die organischen Fluorverbindungen haben einerseits sehr praktische Eigenschaften: Sie sind wasser-, fett- und schmutzabweisend. Daher fanden sich PFAS bislang in Kosmetika, Textilien, in Skiwachs oder Pflanzenschutzmitteln – und auch in Feuerlöschmitteln. Andererseits sind diese Substanzen extrem langlebig und reichern sich unter anderem im Boden an, weshalb sie auch als Ewigkeitschemikalien bezeichnet werden.
Noch sind die Wirkungen der Fluorverbindungen nicht komplett erforscht, doch sie schädigen wohl die Gesundheit – wie nach Angaben des Bundesumweltministeriums in mehreren Studien gezeigt wurde. Die Stoffe können das Immunsystem schädigen und die kindliche Entwicklung beeinträchtigen. Die EU-Kommission hat daher im Herbst 2025 beschlossen, die Verwendung von PFAS Schritt für Schritt zu untersagen.


