ÖsterreichFahrverbot für Tagestouristen in Salzburg

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Salzburgs Altstadt ist ein beliebtes Ausflugsziel. Doch der damit verbundene Verkehr führt zu Staus im Zentrum.
Salzburgs Altstadt ist ein beliebtes Ausflugsziel. Doch der damit verbundene Verkehr führt zu Staus im Zentrum. Wolfgang Weinhäupl/Imago
  • Salzburg führt vom 1. Juli bis 31. August ein Fahrverbot für Tagestouristen im Stadtzentrum ein, um die Verkehrsbelastung zu reduzieren.
  • Tagestouristen müssen ihre Autos auf Parkplätzen am Stadtrand für 7,50 Euro abstellen und erhalten ein Nahverkehrsticket für bis zu fünf Personen.
  • Ausnahmen gelten für Einwohner bestimmter Regionen, Arbeitsfahrten, medizinische Versorgung und Hotelgäste mit Buchungsbestätigung.
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Besucher dürfen im Juli und August nicht mehr durch Teile der Innenstadt fahren. Stattdessen macht man ihnen ein anderes Angebot.

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Schloss Mirabell, der Dom, die Getreidegasse und, natürlich, das Mozarthaus: Salzburgs beliebte Sehenswürdigkeiten werden Tagesausflügler in diesem Sommer nicht mehr mit dem Auto anfahren können. Weil der Andrang rund um die Altstadt regelmäßig zu einer massiven Verkehrsüberlastung führe, schränkt die österreichische Großstadt die Zufahrtsmöglichkeiten drastisch ein.

Von 1. Juli bis 31. August ist es Tagestouristen nicht mehr erlaubt, mit ihrem Auto ins Zentrum zu fahren, teilt die Stadt auf ihrer Website mit. Stattdessen sollen Pkws auf großen Parkplätzen am Stadtrand abgestellt werden. Die Tages-Parkgebühr kostet dort 7,50 Euro. Im Preis inbegriffen ist ein Tagesticket für den öffentlichen Nahverkehr. Bis zu fünf Personen können es nutzen. Die Park-&-Ride-Angebote gibt es laut der Stadt Salzburg an vier Standorten: Messe, Designer Outlet Center, Flughafen sowie Salzburg-Süd.

Anlass der Regelung ist der regelmäßige innerstädtische Stau, wenn Tausende Touristen nach Salzburg strömen. „Schon wenn wir 1000 Autofahrten am Tag weniger haben, dürfte das für Entlastung sorgen“, sagte Stadtsprecher Karl Schupfer. Auch die Tagestouristen hätten nichts davon, wenn sie – statt in der Stadt zu bummeln – lange im Stau stünden. Garagen, Krankenhäuser, Betriebe und Hotels blieben erreichbar.

Ausnahmen vom Fahrverbot für bayerische Nachbarn

Die Regelung beinhaltet zahlreiche Ausnahmen, unter anderem für Einwohner der bayerischen Grenzregion: Vom Fahrverbot nicht betroffen sind Fahrzeuge mit Kennzeichen aus der Stadt Salzburg, aus den Bezirken Salzburg-Umgebung und Hallein sowie aus dem Landkreis Berchtesgadener Land. Außerdem sind Fahrten zu medizinischer Versorgung sowie zum Arbeitsplatz erlaubt. „Für bestimmte Bereiche“ könne ein Nachweis durch den Arbeitgeber erforderlich sein, heißt es auf der Internetseite der Stadt. Entsprechende Formulare stehen dort zum Download bereit. Auch Urlauber, die ein Hotel in der Innenstadt gebucht haben, dürfen es mit ihrem Auto anfahren. Sie müssen dafür eine Buchungsbestätigung vorlegen.

Die zweimonatige Regelung werde – sofern sie sich bewährt – möglicherweise verlängert, hieß es.

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