Landgericht München33-Jähriger dealt kiloweise mit Kokain – zehn Jahre Haft

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In der Untersuchungshaft hatte Semir S. einer Sachverständigen gegenüber angegeben, selbst drogenabhängig zu sein (Symbolbild).
In der Untersuchungshaft hatte Semir S. einer Sachverständigen gegenüber angegeben, selbst drogenabhängig zu sein (Symbolbild). Christian Charisius/dpa
  • Das Landgericht München verurteilte den 33-jährigen Semir S. zu zehn Jahren Haft wegen Drogenhandels mit kiloweise Kokain.
  • Die Polizei stellte im November 2025 22 Kilogramm Kokain in einer Tiefgarage sicher und fand bei S. über 57 000 Euro Bargeld.
  • Das Gericht ordnete zusätzlich die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
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22 Kilo fand die Polizei in einer Tiefgarage im Münchner Südwesten. Doch Semir S. war schon vor dem spektakulären Fund ins Visier der Ermittler geraten.

Von Andreas Salch

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Die Mengen an Kokain, die Fahnder der Münchner Polizei in jüngster Zeit sicherstellen, werden stetig höher, die Qualität der Droge immer besser. Aber auch die Strafen, mit denen die Justiz auf diese Entwicklung reagiert, sind alles andere als gering. So wie im Fall des 33-jährigen Semir S. Zehn Jahre Haft verhängten die Richter der 8. Strafkammer am Landgericht München I am Donnerstag gegen den Angestellten. Auch er dealte mit Kokain, und zwar im großen Stil.

Im November 2025 hatten Ermittler auf einem Anhänger, der auf einem von Semir S. angemieteten Stellplatz in einer Tiefgarage im Südwesten Münchens stand, nicht weniger als 22 Kilogramm Kokain bester Qualität sichergestellt. Dabei handle es sich um einen „traurigen historischen Rekord“, sagte Staatsanwalt Jakob Schmidkonz in seinem Plädoyer.

Ins Visier der Ermittler war Semir S. bereits etwas mehr als ein halbes Jahr vor dem spektakulären Fund geraten. Bei einem sogenannten „polizeilich initiierten Scheinankauf“ übergaben am 1. April 2025 zwei mutmaßliche Komplizen von S. drei Männern auf dem Parkplatz eines Schnellimbisses in Solln sechs Kilogramm Kokain. Und auch diese Menge falle immerhin unter die „Top Drei“ an sichergestelltem Kokain in München, so Schmidkonz bei seinem Schlussvortrag. Er forderte, Semir S. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen zu einer Gesamtstrafe von elf Jahren zu verurteilen und appellierte an die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Gilbert Wolf, mit ihrem Urteil „ein Zeichen zu setzen“.

Bei dem Drogendeal in Solln, den die Polizei observierte, war es zu mehreren Festnahmen gekommen. Semir S. hatten die Fahnder aus „ermittlungstechnischen Gründen“ laufen lassen. Allerdings observierten sie den 33-Jährigen fortan – bis sie ihn am 24. November vergangenen Jahres nach dem Fund des Kokains in der Tiefgarage vorläufig festnahmen. In der Wohnung des Angestellten fand die Polizei Bargeld in Höhe von etwas mehr als 23 000 Euro, in seinem BMW X7 weitere 34 300 Euro. Beide Beträge stammen laut Anklage aus vorherigen Rauschgiftgeschäften.

In der Untersuchungshaft hatte Semir S. einer Sachverständigen gegenüber angegeben, selbst drogenabhängig zu sein. Im Prozess jedoch machte er hierzu keinerlei Angaben. Staatsanwalt Schmidkonz zeigte sich bei seinem Plädoyer davon überzeugt, dass der 33-Jährige „nicht aus Sucht gehandelt“ habe und deshalb nicht in den Maßregelvollzug kommen dürfe. „Der Angeklagte hat Kokain für Hunderttausende Euro vertickt. Es ging ihm um Geld und nochmals Geld“, so Schmidkonz.

Die Verteidiger von Semir S., Rechtsanwalt Helmut Mörtl und sein Kollege Kai Wagler, wiesen in ihren Plädoyers indes darauf hin, dass der Maßregelvollzug im Gegensatz zur Haft in einer Justizvollzugsanstalt ein „knallhartes System“ sei, bei dem sich ein Verurteilter einer Therapie unterziehen müsse. Mörtl und sein Kollege plädierten für die Verhängung von zehn Jahren Haft sowie der Unterbringung ihres Mandanten in einer Entziehungsanstalt.

Das Gericht schloss sich diesem Antrag an. Richter Gilbert Wolf sagte bei der Urteilsbegründung. „Zehn Jahre Haft reichen aus.“ Eine so hohe Strafe werde nicht oft verhängt, „weil es gruselig viel“ sei. Außerdem hielt die Kammer Semir S. sein Geständnis, das er am dritten Verhandlungstag über seine Verteidiger abgegeben hatte, zugute und nannte die Angaben der Sachverständigen „schlüssig“.  Sie war zu dem Ergebnis gelangt, dass bei S. aus medizinischer Sicht die Voraussetzungen für den Maßregelvollzug vorliegen.

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