Region Tegernsee, Schliersee, SpitzingseeWarum Miesbach den Schutz seiner Landschaft nicht hinbekommt

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Im Miesbacher Landkreis gibt es nicht nur Schönes, wie die Wallbergkapelle, sondern auch schützenswerte Landschaft.
Im Miesbacher Landkreis gibt es nicht nur Schönes, wie die Wallbergkapelle, sondern auch schützenswerte Landschaft. Martha Feustel/dpa
  • Der Landkreis Miesbach steht Ende des Jahres ohne Landschaftsschutzgebiete da, weil rechtliche Probleme seit vier Jahren nicht gelöst werden konnten.
  • Ein Gutachter kritisiert, dass die Verwaltung zu detailverliebt vorging und für unterschiedliche Schutzgebiete identische Regeln entwickelte.
  • Der Kreistag muss am 21. Oktober entscheiden, ob die Schutzgebiete von Grund auf neu zugeschnitten werden sollen.
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Der Landkreis Miesbach steht nach etlichen Pannen Ende des Jahres ohne Landschaftsschutzgebiete da. Dabei gäbe es genug Schützenswertes etwa rund um den Tegernsee. Aber auch Bauern, Erben oder Mountainbiker, die gerne weniger Regeln hätten.

Von Matthias Köpf, Miesbach

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Mit kaum etwas müssen sich die Lokalpolitiker im Landkreis Miesbach öfter befassen als mit ihren Landschaftsschutzgebieten. Schon weil die Berglandschaft rund um Tegernsee, Schliersee und Spitzingsee so schützenswert ist und zudem das größte Kapital der Tourismusregion. Darum und weil man Bauern und Bauherren zugleich die viel strengeren Regeln auch nur eines einzigen Naturschutzgebiets ersparen wollte, ist der Landkreis seit den 1950er-Jahren großflächig mit Landschaftsschutzgebieten überzogen. Und von diesen Schutzgebieten musste der Kreistag seither immer wieder Flächen herausschneiden, um Gemeinden, Firmen und Privatleuten überhaupt neue Vorhaben zu ermöglichen.

Seit inzwischen vier Jahren jedoch sind die Schutzgebiete als solche das große Thema. Denn der Kreisbehörde waren irgendwann die zugehörigen und juristisch unverzichtbaren Original-Landkarten abhandengekommen. Auch aus anderen Gründen kamen schon Richter zum Ergebnis, dass die Gebiete in ihrer bisherigen Form rechtlich nicht mehr haltbar sind. Das könnte allerdings auch für jene Versuche gelten, mit denen das Landratsamt und der Kreistag den Landschaftsschutz seit mittlerweile vier Jahren in die Zukunft retten wollten. Ein juristischer Gutachter hat ihnen jetzt jedenfalls dringend geraten, die Sache ganz anders anzugehen. Dabei drängt die Zeit und droht eine Phase ganz ohne Landschaftsschutz.

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Denn der Miesbacher Kreistag hat sechs alte und von verschiedenen Juristen besonders beargwöhnte Schutzgebietsverordnungen im Jahr 2022 aufgehoben und nur für zwei Jahre übergangsweise wieder in Kraft gesetzt. Eine solche Zwischenlösung darf laut Gesetz aber nur einmal um zwei Jahre verlängert werden, läuft also Ende dieses Jahres endgültig aus. Die Zuversicht, bis dahin rechtssichere neue Verordnungen zu beschließen, hat sich aber als trügerisch erwiesen.

Das lässt sich aus einem gut 100-seitigen Gutachten herauslesen, das der Augsburger Umweltrechtler Martin Kment für den Landkreis verfasst hat. Im Kern lautet seine Kritik, dass Verwaltung und Kreisräte in den vergangenen vier Jahren einerseits viel zu detailverliebt an die Sache herangegangen sind. Andererseits aber kämen sie bei allen sechs sehr unterschiedlichen und in diesen Unterschieden auch sehr genau beschriebenen Schutzgebieten zu den exakt gleichen Schlussfolgerungen, also zu identischen Einschränkungen und Verboten. Dies aber widerspreche dem elementaren juristischen Grundsatz, Gleiches gleich zu behandeln und Ungleiches ungleich.

Um für die unterschiedlichen Schutzgebiete bis Jahresende jeweils einzeln angepasste Verordnungen zu entwickeln, fehlt aber inzwischen die Zeit. Denn dafür müssten wohl abermals Hunderte Anregungen, Vorschläge, Befürchtungen und Einwände berücksichtigt werden. Das Spektrum reicht von Bauern, die um Erweiterungsmöglichkeiten für ihre Höfe und um Baurechte für ihre Erben fürchten, bis zu den organisierten Mountainbikern, die Sorge haben, sie sollten möglichst flächendeckend von allen Wegen und Steigen in Bayerns Bergen ferngehalten werden.

Für Mountainbiker sind die Berge immer ein reizvolles Ziel.
Für Mountainbiker sind die Berge immer ein reizvolles Ziel. Foto: Florian Peljak

Diese Aufgabe wäre in der Kürze der Zeit wohl schon für eine reibungslos funktionierende Kreisverwaltung zu groß. Doch in Miesbach hat der ehemalige Landrat Olaf von Löwis  (CSU) kurz vor seinem eigenen Ausscheiden im Frühjahr das Landratsamt im großen Stil und an entscheidenden Stellen umbesetzt. Statt seinem Nachfolger Jens Zangenfeind (FW) wie angekündigt das Leben leichter zu machen, hat Löwis damit für maximale interne Unruhe und für etliche Kündigungen von zwangsversetzten Führungskräften gesorgt.

Doch auch der Kreistag würde nach der Sommerpause ohnehin kaum mehr zu den nötigen Sitzungen zusammenkommen können, um ganz neue Schutzgebietsverordnungen zu entwickeln und zu beschließen. Die heimliche Hoffnung mancher Kreisräte, dass ihnen der Juraprofessor Kment diese naturschutzfachliche und politische Aufgabe abnehmen könnte, musste dieser in der jüngsten Kreistagssitzung ausdrücklich und in etlichen Anläufen zerstreuen.

Kment war den Kreisräten vom streitbaren Anwalt einiger Bauern und größerer Grundbesitzer empfohlen worden, dem das ganze langwierige Verfahren immer noch viel zu schnell gegangen war. Dass die Klienten dieses Anwalts auf ihren bald nicht mehr unter Landschaftsschutz stehenden Flächen einfach all das tun und lassen können, was sie eben wollen, muss aber auch nicht die Folge der verfahrenen Situation sein.

Denn Kment hat den Kreisräten auch einen möglichen Ausweg gewiesen: Sie könnten die derzeit sechs akut bedrohten Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Miesbach von Grund auf neu zuschneiden, in Zonen mit unterschiedlich starken oder mit schlicht verschiedenen Schutzbedürfnissen einteilen und ihre Zahl dabei auch verkleinern oder vergrößern. Im Fall eines so umfassenden Eingriffs könnten laut Kments Gutachten die alten Flächen aufs Neue unter vorläufigen Schutz gestellt werden. Wie der Kreistag nun verfahren will, muss er in seiner nächsten Sitzung am 21. Oktober entscheiden.

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