Region Tegernsee, Schliersee, SpitzingseeWarum Miesbach den Schutz seiner Landschaft nicht hinbekommt
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- Der Landkreis Miesbach steht Ende des Jahres ohne Landschaftsschutzgebiete da, weil rechtliche Probleme seit vier Jahren nicht gelöst werden konnten.
- Ein Gutachter kritisiert, dass die Verwaltung zu detailverliebt vorging und für unterschiedliche Schutzgebiete identische Regeln entwickelte.
- Der Kreistag muss am 21. Oktober entscheiden, ob die Schutzgebiete von Grund auf neu zugeschnitten werden sollen.
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Mehr Feedback gebenDer Landkreis Miesbach steht nach etlichen Pannen Ende des Jahres ohne Landschaftsschutzgebiete da. Dabei gäbe es genug Schützenswertes etwa rund um den Tegernsee. Aber auch Bauern, Erben oder Mountainbiker, die gerne weniger Regeln hätten.
Von Matthias Köpf, Miesbach
Mit kaum etwas müssen sich die Lokalpolitiker im Landkreis Miesbach öfter befassen als mit ihren Landschaftsschutzgebieten. Schon weil die Berglandschaft rund um Tegernsee, Schliersee und Spitzingsee so schützenswert ist und zudem das größte Kapital der Tourismusregion. Darum und weil man Bauern und Bauherren zugleich die viel strengeren Regeln auch nur eines einzigen Naturschutzgebiets ersparen wollte, ist der Landkreis seit den 1950er-Jahren großflächig mit Landschaftsschutzgebieten überzogen. Und von diesen Schutzgebieten musste der Kreistag seither immer wieder Flächen herausschneiden, um Gemeinden, Firmen und Privatleuten überhaupt neue Vorhaben zu ermöglichen.
Seit inzwischen vier Jahren jedoch sind die Schutzgebiete als solche das große Thema. Denn der Kreisbehörde waren irgendwann die zugehörigen und juristisch unverzichtbaren Original-Landkarten abhandengekommen. Auch aus anderen Gründen kamen schon Richter zum Ergebnis, dass die Gebiete in ihrer bisherigen Form rechtlich nicht mehr haltbar sind. Das könnte allerdings auch für jene Versuche gelten, mit denen das Landratsamt und der Kreistag den Landschaftsschutz seit mittlerweile vier Jahren in die Zukunft retten wollten. Ein juristischer Gutachter hat ihnen jetzt jedenfalls dringend geraten, die Sache ganz anders anzugehen. Dabei drängt die Zeit und droht eine Phase ganz ohne Landschaftsschutz.

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Denn der Miesbacher Kreistag hat sechs alte und von verschiedenen Juristen besonders beargwöhnte Schutzgebietsverordnungen im Jahr 2022 aufgehoben und nur für zwei Jahre übergangsweise wieder in Kraft gesetzt. Eine solche Zwischenlösung darf laut Gesetz aber nur einmal um zwei Jahre verlängert werden, läuft also Ende dieses Jahres endgültig aus. Die Zuversicht, bis dahin rechtssichere neue Verordnungen zu beschließen, hat sich aber als trügerisch erwiesen.

