BildungDroht auch Bayern ein holpriger Start in den neuen Ganztag?

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Der Freistaat und die Schulen richten sich darauf ein, dass es zu Schulbeginn Klagen geben könnte, weil Eltern für ihre Kinder keinen Platz in der Ganztagsbetreuung bekommen.
Der Freistaat und die Schulen richten sich darauf ein, dass es zu Schulbeginn Klagen geben könnte, weil Eltern für ihre Kinder keinen Platz in der Ganztagsbetreuung bekommen. Foto: Arne Dedert/dpa
  • Ab 15. September greift in Bayern der neue Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler, es drohen jedoch Engpässe und mögliche Klagen.
  • Der Rechtsanspruch wird erfüllt, aber teils zulasten älterer Grundschulkinder, die deshalb ihren Platz verlieren könnten.
  • Bayern unterstützt Kommunen mit 461 Millionen Euro für neue Ganztagsplätze bis 2029, um den Bedarf zu decken.
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Am 15. September geht in Bayern das neue Schuljahr los. Und mit ihm auch das Anrecht auf eine Ganztagsbetreuung in der ersten Klasse. Noch ist nicht klar, wie das alles klappen soll.

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Etwas mehr als einen Monat vor dem Start in das neue Schuljahr deutet sich auch in Bayern ein holpriger Start beim neuen Recht auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen an. „Es wird passen, da wir ja nur mit der ersten Jahrgangsstufe in die Ganztagsgarantie starten. Aber es wird auch Engpässe geben“, sagte Simone Fleischmann, Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands, der Deutschen Presse-Agentur in München.

„Der Rechtsanspruch wird erfüllt werden, aber teils zulasten älterer Grundschulkinder, die deshalb ihren Platz verlieren.“ Außerdem gebe es oftmals keinen pädagogisch hochwertigen gebundenen Ganztag. Mit dem neuen Schuljahr greift auch in Bayern das Ganztagsförderungsgesetz. Die 2021 vom Bundestag beschlossene Novelle sieht erstmals einen Rechtsanspruch für eine Ganztagsbetreuung von Erstklässlern vor.

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In den Folgejahren soll der Rechtsanspruch dann auf weitere Klassen ausgeweitet werden. In anderen Bundesländern zeigte sich bereits, dass die Einführung nicht problemlos vonstattenging. Teils standen etwa die Räumlichkeiten, beispielsweise für das Mittagessen, noch nicht zur Verfügung. Dies droht laut Fleischmann auch in Bayern.

Wie viele Eltern beziehungsweise Kinder Gebrauch von dem Anspruch machen werden, ist unklar. Dem zuständigen Sozialministerium liegen nach eigenen Angaben keine bayernweiten Zahlen vor. Auf Anfrage kann das Ministerium nur Zahlen zum abgelaufenen Schuljahr – also ohne Rechtsanspruch – nennen: Demnach waren es Stand 1. Januar 2026 rund 311 000 Mädchen und Buben. Das entspricht in etwa 60 Prozent der Grundschulkinder.

Fleischmann rechnet nach eigenen Worten zwar nicht damit, dass es im September Hunderte Klageverfahren geben werde. Gleichwohl seien der Freistaat und die Schulen auf Klagen vorbereitet, weil Kinder keinen Platz erhielten.

„Wir hier in Bayern setzen auf den Gemischtwarenladen. Der erfüllt die Bedarfe der Eltern, aber erfüllt nicht unseren Anspruch auf beste Bildung und gleicht nicht die Bildungsungerechtigkeit aus“, betonte Fleischmann. Grundsätzlich gelte: Wenn das Angebot die Eltern nicht überzeuge, würden sie immer nur das individuell benötigte Mindestmaß an Betreuung buchen und einfordern. Aus Fleischmanns Sicht ist hingegen ein gebundener Ganztag sinnvoll, um die Kinder besser individuell fördern und soziale Kompetenzen stärken zu können.

Denn im Unterschied zu Mittagsbetreuungen, Horten oder offenen Ganztagsschulen wird der Pflichtunterricht im gebundenen Ganztag auf Vor- und Nachmittag verteilt. Übungs- und Studierzeiten wechseln sich mit sportlich, musisch oder künstlerisch orientierte Fördermaßnahmen sowie Freizeitaktivitäten ab.

Die Kommunen müssen den Bedarf vor Ort ermitteln und das erforderliche Angebot zur Verfügung stellen.
Sozialministerium

Bei den anderen Varianten haben die Grundschulkinder hingegen nur vormittags Unterricht. Im Anschluss steht die Betreuung im Vordergrund, in der Regel wird höchstens eine Hausaufgabenbetreuung angeboten.

Und noch etwas müssen Eltern wissen, wenn sie einen Rechtsanspruch für ihr Kind erwarten: Der Anspruch muss nicht an jeder Schule erfüllt werden, sondern im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Trägers. Soll heißen: Der Rechtsanspruch kann neben Angeboten unter Schulaufsicht auch in Tageseinrichtungen wie Horten und in den Ferien zusätzlich durch Ferienangebote unter Schulaufsicht und Angebote der Jugendarbeit erfüllt werden.

Das Sozialministerium betonte in diesem Zusammenhang, dass sich der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung immer gegen die örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe richte – also die Landkreise und kreisfreien Städte. „Die Kommunen müssen den Bedarf vor Ort ermitteln und das erforderliche Angebot zur Verfügung stellen.“

Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs unterstützt der Freistaat die Kommunen finanziell: Für jeden Ganztagsplatz für Grundschulkinder, den die Kommunen bis zum Jahr 2029 schaffen, garantiert er eine finanzielle Unterstützung bei den Investitionskosten. Hierfür stehen im Etat rund 461 Millionen Euro zur Verfügung. „Aktuell stehen im Förderprogramm genügend Mittel zur Verfügung, die weiterhin beantragt werden können“, hieß es aus dem Sozialministerium.

„Mit der Ganztagsbildung legen wir das Fundament für die besten Chancen unserer Kinder, für die Vereinbarkeit von Familie, Beruf, Pflege und für unsere wirtschaftliche Zukunft. Jeder Euro, den wir für die Jüngsten ausgeben, ist gut investiert“, sagte Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU). Familien in Bayern brauchten eine verlässliche und hochwertige Kinderbetreuung. „Unsere Kommunen haben beim Ausbau der Ganztagsplätze schon viel erreicht, sind aber mit großen und vielen unterschiedlichen Aufgaben konfrontiert.“

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