MeinungInnere SicherheitDer Staat darf Gefährdern eine Fußfessel auf Dauer anlegen – auch jetzt schon

Kolumne von Frauke Brosius-Gersdorf

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Sie schmückt ihren Träger nicht, die elektronische Fußfessel. Aber bitte, immer noch angenehmer  als Polizeigewahrsam.
Sie schmückt ihren Träger nicht, die elektronische Fußfessel. Aber bitte, immer noch angenehmer  als Polizeigewahrsam. Andreas Arnold/dpa

Lehren aus dem Anschlag auf den CSD: Der Schutz der Allgemeinheit kann nicht davon abhängen, ob jemand bereits schwere Straftaten begangen hat. Anmerkungen zur elektronischen Überwachung, zum Präventivgewahrsam und zum Doppelpass.

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Deutschland steht unter Schock. Der Anschlag von Abdul. B. auf den CSD hat eine Frau das Leben gekostet und 31 Menschen teils schwer verletzt. Es ist ein Anschlag auf queere Menschen und damit ein Angriff auf unsere Freiheit und Demokratie.

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Nach dem Anschlag in Berlin hielt die Welt erst kurz inne, dann kamen die üblichen Formeln der Trauer, dann die Wut und die Instrumentalisierung der Tat. Es bleibt die Frage: Wer war Abdul B.? Der Versuch einer Annäherung.

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