NS-VergangenheitEr stritt für den Journalismus – und verharmloste die SA

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Der Verlagsdirektor des  Spiegel  Hans Detlev Becker (v.li.), Verleger Rudolf Augstein und der Jurist Horst Ehmke (vorne) 1966 im Bundesverfassungsgericht. Nicht im Bild: der Presserechtler Martin Löffler.
Der Verlagsdirektor des Spiegel Hans Detlev Becker (v.li.), Verleger Rudolf Augstein und der Jurist Horst Ehmke (vorne) 1966 im Bundesverfassungsgericht. Nicht im Bild: der Presserechtler Martin Löffler. Manfred Rehm/picture-alliance/dpa

Der Jurist Martin Löffler gilt als Verteidiger der Pressefreiheit, der das bedeutende „Spiegel“-Urteil vor 60 Jahren erstritten hat. Verborgen blieben bislang dunklere Seiten seiner Biografie.

Von Thomas Schuler

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21. Februar 1963. Rudolf Augstein war vom 27. Oktober bis 7. Februar 103 Tage in Untersuchungshaft. Jetzt müsse er sich „von den Strapazen seiner langen Haft erholen“ und weile ein paar Tage außerhalb von Hamburg, schreibt Spiegel-Verlagsleiter Hans Detlev Becker dem Stuttgarter Anwalt Martin Löffler. Sie stimmen sich seit einigen Wochen ab über eine Veröffentlichung Löfflers zum „Modellfall Spiegel“, einem vom Spiegel in Auftrag gegebenen Gutachten über den „Verfassungsauftrag der Presse“, wie es im Titel heißt. Löffler beruft sich im Vorwort seines Gutachtens auf die in Artikel 5 des Grundgesetzes festgelegte öffentliche Aufgabe der Presse. Ist der Spiegel diesem Verfassungsauftrag gerecht geworden? Dazu erhielt der Anwalt Einblick in die Arbeitsmethoden des Magazins und sprach mit Augstein und Mitarbeitern.

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